Respiro - Musik, die berührt, In Memoriam Walter Nater (1938 - 2012)

Der musikalische „Ur“-Grundschlag

Michael Praetorius

definierte 1619 den mittleren Takt mit „640 Tempora in einer Stunde”, was einer Frequenz von knapp elf Takten pro Minute ergibt. Dies entspricht einer Taktdauer von 5,3 Sekunden. Grob gesagt entspricht damit eine Taktlänge einem Atemzug (Inspiration, bestehend aus Inspiration und Exspiration). Damit ist auch schon die Zweiteiligkeit des Taktes definiert.

Ausgangspunkt für den Takt war zu Praetorius' Zeiten die Brevis brevis_klein .
Wenn diese also 5,3 Sekunden dauern soll, ergibt sich eine Frequenz
von 10,6 pro Minute (p.M.). Nun können wir rechnen:

Gerader 2er Takt:

Alla Brevis Einteilung

Ungerader 3er Takt:

Im Dreiertakt ist die Brevis in 3 Semibreves unterteilt, dadurch wird die Dauer der unteren Stufen um ein Drittel verkürzt.

Im Laufe des 17. Jahrhunderts wurde das ganze System einer Diminution (Verkleinerung) unterzogen, indem als ganzer Takt die Semibrevis definiert wurde, daher auch der Name „ganze Note” - das Grundtempo bleibt sich aber gleich, rutschte einfach auf die nächsttiefere Stufe (also von der Brevis auf die Semibrevis, die nun „ganze Note” heisst, von der ganzen Note auf die halbe usw.).

Das dem wirklich so war, beweist ein Zitat von Johann Mattheson, einem Zeitgenossen
J. S. Bachs, wo es heisst:

Dem ungeachtet aber hat man nicht vor nöthig gehalten / auch die langen / grossen ... Noten wieder hervor zu suchen, sondern man hat die kleineren Proportiones behalten / und ihnen nur ein langsahmeres Mouvement gegeben.

(„Das Neu-Eröffnete Orchestre” 1713)

Durch das Verschieben um eine Stufe erhält nun der Viertel den Wert der Semibrevis – das ergibt: im geraden Takt 42 Viertel p.M für den langsameren „normalen Takt“, 63 p.M. für den schnelleren Takt. Allerdings verwischten sich im Laufe der Zeit die Werte zwischen geradem und ungeradem Takt – massgebend ist nicht mehr à priori der Takt, sondern der zeitlich Wert der Noten. Das Grundtempo des schnelleren Dreiertaktes mutierte deshalb zu einem „gemässigten Allegro“, wie Quantz in seinem „Versuch einer Anweisung...“ im XVII. Haupstück 51. § vermerkt:

Es giebt, vornehmlich im gemeinen geraden Tacte, eine Art von gemässigtem Allegro, welche gleichsam zwischen dem Allegro assai und dem Allegretto das Mittel ist.